Der Begriff Corporate Networks oder Gemeinschaftsnetze hat seine Bedeutung in den vergangenen Jahren mehrfach verändert; eine allgemeingültige, verbindliche Definition gibt es auch heute nicht.
Zunächst waren es unternehmensinterne Datennetze die als Corporate Networks bezeichnet wurden. Mit dem Fortschreiten der Diensteintegration wurde der Begriff etwas allgemeiner gefaßt. Man bezeichnete sowohl Datennetze der Unternehmen, die auf lokalen Netzen (LANs - Local Area Networks wie Ethernet, Token Ring oder Token Bus) oder auf der Paketvermittlungstechnik (X.25) basierten, als auch Fernsprechnetze, die aus Nebenstellen- anlagen bestanden, als Corporate Networks.
Seit Januar 1993 ist in Deutschland der Betrieb von Corporate Networks (für Sprache und Daten) für konzernrechtlich zusammengefaßte Unternehmen allgemein genehmigt; für sonstige Benutzergruppen werden Einzelgenehmigungen erteilt. Die Integration von Sprache und Daten in einem Netz ist heute noch wenig ausgeprägt, ISDN (mit ISDN-Adapterkarten für den Netzzugang und multimediafähige PCs als Endgeräte) bietet hierzu jedoch gute Voraussetzungen. Der Begriff Corporate Networks wird nunmehr auch für private diensteintegrierte Unternehmensnetze für Daten, Texte, Graphik, Stillbild, Ton bzw. Sprache und Bewegtbild verwendet.
Da der Betrieb von Corporate Networks eine sehr komplexe Angelegenheit ist, entstanden professionelle Unternehmen, die als Betreiber von Corporate Networks für andere auftraten. Sie erkannten, daß ein erheblicher Bündelungseffekt erzielt werden kann, wenn mehrere Corporate Networks auf einem gemeinsamen Leitungsnetz betrieben werden - diese werden in Erweiterung des Begriffes Corporate Networks als Virtual Corporate Networks oder Virtual Private Networks bezeichnet. Die Betreiber von diesen Netzen verwenden Leitungen bzw. Verbindungen des öffentlichen Netzanbieters, um das virtuelle Netz aufzubauen. Solche virtuelle private Netze dürfen, soweit sie Sprache vermitteln, nach derzeitiger Regelung keine privaten Übergänge von einem Netz ins andere haben. Die geplante Freigabe des Telefondienstmonopols und des Netzmonopols zum 1. Januar 1998 bedeutet, daß künftig Corporate Networks auf der Basis von Leitungen und Verbindungen verschiedener Netzbetreiber aufgebaut werden und beliebig geschaltet werden dürfen.
Prof. Firoz Kaderali | Druckansicht |